Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Versino Skills — gehosteter Wissens-Dienst für SAP Business One

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des gehosteten Dienstes „Versino Skills" (nachfolgend „Dienst" oder „Skills"), die zwischen der Versino AG (nachfolgend „Versino") und dem Kunden über den Shop unter https://aishop.versino.de geschlossen werden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln; ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Versino ihnen nicht gesondert widerspricht.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Dienst / Plattform: die von Versino betriebene, über das Internet erreichbare Anwendung unter skills.versino.de, die kuratiertes SAP-B1-Fachwissen als Model-Context-Protocol-(MCP-)Connector bereitstellt.

Skill: ein kuratiertes Wissenspaket zu einem SAP-B1-Themengebiet, aufgebaut aus aufbereiteten Support-Fällen und Dokumentationen.

Firmen-Login: ein je Kunde eingerichteter Zugang (Benutzername + Passwort, Anmeldung per OAuth), über den die Mitarbeiter des Kunden den Dienst nutzen.

Tarif: Unbegrenzt (kein Tageskontingent) oder Kompakt (vergünstigt, mit einem Tageskontingent an Inhalts-Abfragen je Firma).

MCP-Connector / KI-Client: die vom Kunden gewählte, MCP-fähige Anwendung eines Dritten (z. B. Claude) nebst dahinterstehendem Sprachmodell, über die der Kunde den Dienst anbindet.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Versino stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit den Online-Zugang zum Dienst zur Verfügung („Software as a Service"). Es findet keine Überlassung von Software zum Download oder zur Installation statt; der Betrieb der Plattform obliegt Versino.

(2) Der Dienst liefert dem angebundenen KI-Client Fachwissen zu SAP Business One in Form quellenbeschrifteter Wissens-Ausschnitte. Der Funktionsumfang bestimmt sich nach den gebuchten Skills (einzeln oder als Komplettpaket) und dem gewählten Tarif.

(3) Der Dienst greift nicht auf das SAP-Business-One-System des Kunden zu und verarbeitet keine SAP-Geschäftsdaten des Kunden. Er liefert ausschließlich Fachwissen.

(4) Eine bestimmte inhaltliche Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung für einen über die Leistungsbeschreibung hinausgehenden Zweck wird nur geschuldet, soweit ausdrücklich in Textform vereinbart. Der Dienst wird in seiner jeweils bereitgestellten Fassung überlassen; Inhalte werden fortlaufend gepflegt, ohne dass ein Anspruch auf einen bestimmten Bestand besteht.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung im Shop ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit Absenden der Bestellung (Auswahl von Skills bzw. Paket, Tarif und Laufzeitmodell, Eingabe der Firmen- und Rechnungsdaten sowie Bestätigung der Unternehmereigenschaft und dieser AGB) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch Versino, spätestens mit Einrichtung des Firmen-Logins, zustande.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Zugangsdaten erhält der Kunde nach erfolgreicher Zahlung per E-Mail.

(4) Der Kunde stimmt zu, dass Versino mit der Bereitstellung des Zugangs sofort nach Vertragsschluss beginnt.

§ 5 Zugang, Firmen-Login und Nutzung

(1) Versino richtet je Kunde einen Firmen-Login ein. Innerhalb des Kunden (des Unternehmens) dürfen beliebig viele Mitarbeiter den Dienst über diesen Login nutzen; eine Weitergabe an oder Nutzung durch Dritte außerhalb des Unternehmens ist unzulässig.

(2) Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und ändert das initial vergebene temporäre Passwort beim ersten Login. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seinen Firmen-Login erfolgen.

(3) Der Kunde darf den Dienst nur zu eigenen internen Geschäftszwecken nutzen. Unzulässig sind insbesondere: die automatisierte Massen-Abfrage, das systematische Auslesen (Scraping), Vervielfältigen, Speichern-auf-Vorrat oder Weiterverbreiten der Wissensinhalte, der Aufbau einer eigenen oder fremden Wissensdatenbank aus den Inhalten, das Weiterverkaufen oder Bereitstellen des Zugangs für Dritte sowie die Umgehung von Zugangs-, Kontingent- oder Wasserzeichen-Mechanismen.

(4) Ausgelieferte Inhalte tragen tarifunabhängig stets ein mandantenspezifisches, unsichtbares Wasserzeichen zur Zuordnung im Fall einer unbefugten Weitergabe.

(5) Im Tarif Kompakt gilt zusätzlich das ausgewiesene Tageskontingent an Inhalts-Abfragen je Firma; im Tarif Unbegrenzt besteht kein Tageslimit.

(6) Versino ist berechtigt, den Zugang bei begründetem Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen Abs. 1–5 vorübergehend zu sperren; § 10 (Kündigung) bleibt unberührt.

§ 6 Schutzrechte am Wissensinhalt

(1) Sämtliche Rechte an dem Dienst und den Wissensinhalten (Skills), einschließlich aller Urheber-, Datenbank-, Marken- und sonstigen Schutzrechte, stehen Versino bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Inhalte über den Dienst zu eigenen internen Zwecken zu nutzen.

(2) Über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwertungen, insbesondere die dauerhafte Speicherung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte, sind ohne vorherige Zustimmung von Versino in Textform unzulässig.

§ 7 Drittleistungen — KI-Clients und Sprachmodelle

(1) Der Dienst stellt eine Schnittstelle bereit; er umfasst nicht den KI-Client oder das Sprachmodell. Diese sind Leistungen Dritter und nicht Vertragsgegenstand.

(2) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welchen KI-Client und welches Sprachmodell er einsetzt. Soweit hierbei Daten an einen Anbieter eines Sprachmodells (z. B. Anthropic, OpenAI, Microsoft, Google) übermittelt werden, erfolgt dies in alleiniger Verantwortung des Kunden; er schafft die hierfür erforderlichen datenschutz- und vertragsrechtlichen Grundlagen selbst.

(3) Hinweis zu KI-Ergebnissen: Von Sprachmodellen erzeugte Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein. Der Dienst liefert unterstützendes Fachwissen und ersetzt keine fachkundige Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse vor einer produktiven Verwendung — insbesondere vor Änderungen in seinem SAP-System — eigenständig zu prüfen.

§ 8 Verfügbarkeit, Betrieb und Wartung

(1) Versino betreibt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit im Jahresmittel. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein Service-Level wird nur geschuldet, soweit ausdrücklich in Textform vereinbart.

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Zeiten, in denen der Dienst aus von Versino nicht zu vertretenden Gründen nicht erreichbar ist (insbesondere höhere Gewalt, Störungen von Vorleistern, Netz- oder Rechenzentrumsausfälle, § 19).

(3) Versino darf den Dienst weiterentwickeln und Inhalte, Funktionen oder die technische Ausgestaltung anpassen, soweit der vertragsgemäße Kernnutzen erhalten bleibt.

§ 9 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Shop zum Bestellzeitpunkt ausgewiesenen Preise. Die Abrechnung erfolgt je gebuchtem Skill bzw. für das Komplettpaket, im gewählten Tarif; alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Kunde wählt zwischen monatlicher Abrechnung und einem Jahresvertrag. Beim Jahresvertrag wird der Betrag einmalig im Voraus abgerechnet.

(3) Die Vergütung ist im Voraus zur Zahlung fällig; die Zahlung erfolgt über Stripe. USt-IdNr. und Rechnungsadresse gibt der Kunde im Checkout an.

(4) Bei Zahlungsverzug ist Versino berechtigt, den Zugang nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zu sperren und/oder aus wichtigem Grund zu kündigen (§ 12). § 288 BGB bleibt unberührt.

(5) Versino ist berechtigt, Preise für künftige Abrechnungsperioden in Textform anzupassen; Änderungen werden frühestens 6 Wochen nach Mitteilung wirksam. Dem Kunden steht im Fall einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden zu.

(6) Die Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Einrichtung des Firmen-Logins.

(2) Bei monatlicher Abrechnung ist der Vertrag monatlich kündbar und verlängert sich ohne Kündigung um je einen weiteren Monat. Beim Jahresvertrag beträgt die Laufzeit 12 Monate mit Verlängerung um je weitere 12 Monate ohne fristgerechte Kündigung.

(3) Kündigungen sowie Änderungen der gebuchten Skills nimmt der Kunde über das Stripe-Kundenportal („Abo verwalten") vor. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Versino insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat oder bei einem erheblichen Verstoß gegen § 5 oder § 6 vor.

(5) Mit Beendigung des Vertrages endet der Zugang; Versino entzieht die Freischaltung und deaktiviert den Firmen-Login. Ein Anspruch auf Herausgabe oder weitere Nutzung der Inhalte besteht nicht.

(6) Sonderkündigungsrecht bei Wegfall notwendiger Drittsysteme. Versino ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Leistungserbringung dauerhaft oder für einen unzumutbar langen Zeitraum unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird, weil ein Anbieter notwendiger Drittsysteme (insbesondere Anmelde-, Zahlungs-, Hosting- oder KI-Infrastruktur) den Zugang sperrt, einstellt oder in einer von Versino nicht zu vertretenden Weise ändert. Bereits im Voraus gezahlte Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet Versino zeitanteilig.

§ 11 Gewährleistung / Mängel

(1) Ein Mangel liegt nur vor, wenn der Dienst in für den Kunden erheblicher Weise von der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung abweicht.

(2) Versino leistet keine Gewähr dafür, dass der Dienst unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft, mit jedem KI-Client oder Sprachmodell zusammenarbeitet oder dass die gelieferten Inhalte für einen konkreten Einzelfall vollständig, aktuell oder richtig sind. Für die inhaltliche Richtigkeit von KI-Ergebnissen wird keine Gewähr übernommen (§ 7 Abs. 3).

(3) Bei einem berechtigten Mangel leistet Versino Nacherfüllung durch Beseitigung innerhalb angemessener Frist. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt bei Fehlschlagen an die Stelle von Rücktritt und Minderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Schadensersatz nur nach § 13.

§ 12 Datenschutz

(1) Es gilt die Datenschutzerklärung der Versino AG unter https://versino.de/datenschutz/.

(2) Ergänzend gilt für den gehosteten Dienst „Versino Skills": Da Versino den Dienst betreibt, verarbeitet Versino — über die in der Datenschutzerklärung beschriebene Verarbeitung hinaus — als Verantwortlicher insbesondere:

  • die Anmelde- und Firmen-Login-Daten (Benutzername, geschäftliche E-Mail-Adresse, Firmenname) zur Bereitstellung des OAuth-Zugangs (technisch über einen Anmelde-/ Identitätsdienst);
  • Rechnungs- und Zahlungsdaten über den Zahlungsdienstleister Stripe;
  • datenschutzkonforme Telemetrie (Metadaten und Skill-Namen zur Betriebs- und Missbrauchskontrolle) — der Text der Anfragen wird dabei nicht gespeichert;
  • die vom Kunden bzw. seinen Mitarbeitern gestellten Anfragen ausschließlich vorübergehend zur Ermittlung passender Wissens-Ausschnitte.

(3) Der Dienst wird in Deutschland gehostet; ausgelieferte Inhalte tragen ein mandantenspezifisches, unsichtbares Wasserzeichen zur Zuordnung.

(4) Soweit Versino personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass er in Anfragen keine personenbezogenen Daten Dritter oder sonstige vertrauliche Daten einbringt, für die keine Rechtsgrundlage besteht. Für die Übermittlung von Daten an den eingesetzten KI-Client und dessen Sprachmodell-Anbieter ist der Kunde verantwortlich (§ 7 Abs. 2).

§ 13 Haftung

(1) Versino haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen; insbesondere haftet Versino bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

(4) Soweit die Haftung nach Abs. 2 besteht, ist sie der Höhe nach auf 100 % der Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für den Dienst gezahlt hat; mehrere Schadensfälle aus gleichartiger Ursache gelten als ein Schadensfall.

(5) Versino haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen oder irreführenden KI-Ergebnissen resultieren, die der Kunde vor ihrer Verwendung nicht geprüft hat, sowie für den Betrieb oder Ausfall vom Kunden eingesetzter Dritt-Komponenten (KI-Client, Sprachmodell, Netzwerk). Ein Mitverschulden des Kunden wird nach § 254 BGB angerechnet.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Versino.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Netzwerkausfälle, Cyberangriffe sowie Ausfälle von Cloud-, Rechenzentrums- oder Zahlungsdienstleistern. Dauert die Beeinträchtigung länger als 30 Kalendertage, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 15 Geheimhaltung

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Vertragszwecke. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund Gesetzes bzw. behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort.

§ 16 Schutzrechte Dritter

SAP Business One und weitere genannte SAP-Produkte sowie zugehörige Logos sind Marken der SAP SE. Weitere genannte Produkt- und Dienstbezeichnungen sind Marken der jeweiligen Inhaber. Aus deren Nennung lässt sich keine Nutzungsberechtigung ableiten.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) Versino ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht; hierauf weist Versino gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann Versino zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Versino; Versino ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Versino in Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Versino AG — Stand: Juli 2026, Version 1.0. Maßgeblich ist die jeweils gültige, im Shop veröffentlichte Fassung. Die deutsche Fassung dieser AGB ist rechtlich verbindlich.