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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Versino KI SAP B1 MCP

Versino AG · Ebererstr. 7 · D-84503 Altötting
Amtsgericht Traunstein HRB 13745 · USt-IdNr. DE216203261
Vorstand: Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Werner Hölzl
E-Mail: support@versino.de · vertrieb@versino.de · Tel.: +49 8671 96209 00

(im Folgenden „Versino")

Stand: Juni 2026 — Version 1.0

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung der Software „Versino KI SAP B1 MCP" (nachfolgend „MCP" oder „Software") einschließlich der zugehörigen Lizenzen sowie für etwaige hierzu erbrachte optionale Dienstleistungen, die zwischen Versino und dem Kunden über den Lizenz-Shop unter https://aishop.versino.de oder auf sonstigem Weg geschlossen werden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Versino stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Versino in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Verträge, ohne dass Versino erneut auf sie hinweisen müsste.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bedeuten:

MCP-Server / Software: das von Versino bereitgestellte, selbst zu betreibende Serverprogramm „Versino KI SAP B1 MCP", das einen Model-Context-Protocol-(MCP-)Zugang zu SAP Business One über dessen Service Layer (REST/OData) bereitstellt.

Edition: die erworbene Funktionsstufe der Software (BASIC, PRO oder ENTERPRISE), die den freigeschalteten Funktionsumfang und die Nutzungsgrenzen bestimmt (vgl. § 3).

Lizenzdatei / versino.key: die signierte, offline prüfbare Lizenzdatei, die Edition, Seat-Anzahl und Laufzeit ausweist.

Seat: ein distinkter SAP-Business-One-Anwender, der sich über den MCP-Server verbindet. Der erneute Verbindungsaufbau desselben Anwenders verbraucht keinen zusätzlichen Seat; das Trennen der Verbindung gibt den Seat wieder frei. Mehrere Installationen desselben Kunden teilen sich die in der Lizenz ausgewiesene Seat-Anzahl.

Service Layer: die REST-/OData-Schnittstelle von SAP Business One, über die der MCP-Server liest und schreibt.

LLM-Client / KI-Client: die vom Kunden gewählte, MCP-fähige Anwendung eines Dritten (z. B. Claude Desktop, Microsoft Copilot, Cline, Continue u. a.) nebst dem dahinterstehenden Sprachmodell (z. B. Anthropic, OpenAI, Microsoft, Google).

Phone-Home: die optionale, ausschließlich auf Metadaten beschränkte Online-Lizenzprüfung des MCP-Servers gegenüber dem Lizenzserver von Versino (vgl. § 7).

Lizenzportal: der Kundenbereich unter https://aishop.versino.de/account zur Verwaltung von Lizenz und Schlüssel; Abo verwalten verweist auf das Stripe-Kundenportal.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Versino überlässt dem Kunden die Software zur Installation und zum Betrieb in der eigenen Infrastruktur des Kunden (self-hosted) und räumt ihm hieran die Nutzungsrechte nach § 5 ein. Die Software wird als ausführbares Programm (Binary für Windows oder Linux) über das von Versino benannte Bezugs-Repository bereitgestellt; der Kunde lädt sie dort selbst.

(2) Der MCP-Server verbindet einen vom Kunden gewählten LLM-/KI-Client mit SAP Business One. Jeder Anwender meldet sich mit seinen eigenen SAP-Zugangsdaten an; die Software fügt keine eigene Berechtigungsschicht hinzu. Maßgeblich sind stets die im jeweiligen SAP-Business-One-System für den angemeldeten Anwender hinterlegten Rechte (1:1-Durchsetzung durch SAP). Die Edition steuert lediglich, welche Werkzeuge freigeschaltet sind; was der Anwender konkret darf, entscheidet SAP Business One.

(3) Der Funktionsumfang richtet sich nach der erworbenen Edition. Maßgeblich ist die jeweils gültige Leistungsbeschreibung im Shop unter https://aishop.versino.de; sie hat im Streitfall Vorrang vor zusammenfassenden Darstellungen. Im Überblick:

FunktionBASICPROENTERPRISE
Daten lesen (OData)nur Stammdatenalle Datenalle Daten
Unscharfe Suche✓✓✓
Geprüfte AI_*-Reports / $expand—✓✓
Anlegen / Ändern (sap_create / sap_update)—✓✓
Löschen / Belegaktionen (sap_delete / sap_action)——✓
Abfragen je Nutzer und Stunde60600unbegrenzt
Zeilen je Abfrage501.000unbegrenzt
Seatsfrei wählbarfrei wählbarfrei wählbar

(4) Schreibende Werkzeuge wirken nur, wenn der Server im Modus READ_WRITE betrieben wird und der angemeldete SAP-Anwender die entsprechende Berechtigung besitzt. Der Betrieb im Modus READ_ONLY sowie sämtliche SAP-seitigen Berechtigungen liegen in der Verantwortung des Kunden.

(5) Eine bestimmte technische Ausgestaltung, eine bestimmte Performance oder die Eignung für einen über die Leistungsbeschreibung hinausgehenden Zweck wird nur geschuldet, soweit ausdrücklich in Textform vereinbart. Die Software wird in ihrer jeweils bereitgestellten Fassung überlassen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Editionen im Shop stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Mit Absenden der Bestellung im Shop (Auswahl von Edition, Laufzeitmodell und Seat-Anzahl, Eingabe der Firmen- und Rechnungsdaten sowie Bestätigung der Unternehmereigenschaft und dieser AGB) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Versino, spätestens mit Bereitstellung der Lizenzdatei versino.key, zustande.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Den Lizenzschlüssel erhält der Kunde nach erfolgreicher Zahlung per E-Mail und über das Lizenzportal.

(4) Der Kunde stimmt zu, dass Versino mit der Bereitstellung der Software bzw. der Lizenzdatei sofort nach Vertragsschluss beginnt.

§ 5 Nutzungsrechte (Lizenz)

(1) Versino räumt dem Kunden an der Software ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software während der Vertragslaufzeit im vereinbarten Umfang (Edition und Seat-Anzahl) zu eigenen internen Geschäftszwecken zu nutzen. Bei einem laufenden Abonnement ist das Nutzungsrecht auf die Dauer des Abonnements befristet.

(2) Der Kunde darf die Software auf so vielen Installationen betreiben, wie für seinen internen Betrieb erforderlich ist, sofern die in der Lizenz ausgewiesene Seat-Anzahl insgesamt nicht überschritten wird.

(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software oder die Lizenzdatei Dritten zu überlassen, zu vermieten, zu verleasen, im Wege des Application Service Providing oder als Dienst für Dritte anzubieten, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.

(4) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere § 69e UrhG) dies gestatten. Urheberrechtsvermerke, Marken und sonstige Schutzrechtshinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Technische Schutz- und Lizenzprüfmechanismen (insbesondere die Signaturprüfung der versino.key) dürfen nicht umgangen werden.

(5) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich aller Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte, verbleiben bei Versino bzw. deren Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt ausschließlich die in diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte.

(6) Eine Überschreitung des lizenzierten Nutzungsumfangs (insbesondere der Edition oder der Seat-Anzahl) berechtigt Versino, eine Nachlizenzierung für den tatsächlichen Nutzungsumfang zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Lizenzschlüssel, Seats, Editionswechsel

(1) Die Lizenzdatei versino.key ist eine signierte Offline-Lizenz. Sie wird neben dem Binary abgelegt und automatisch erkannt. Ohne gültige Lizenz startet der Server nicht. Der Kunde hat die Lizenzdatei vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(2) Ein Seat entspricht einem distinkten SAP-Anwender (§ 2). Up- und Downgrades der Edition sowie Änderungen der Seat-Anzahl nimmt der Kunde über das Stripe-Kundenportal („Abo verwalten") vor; sie wirken sich automatisch auf die Lizenz aus, die hierzu neu signiert wird.

(3) Bei laufendem Abonnement verlängert sich die Lizenz automatisch. Ist das Phone-Home (§ 7) aktiviert, übernimmt die Installation den erneuerten Schlüssel selbsttätig; andernfalls stellt Versino dem Kunden rechtzeitig eine neue versino.key bereit.

§ 7 Lizenzprüfung und Phone-Home

(1) Die Lizenzprüfung erfolgt offline anhand der kryptografischen Signatur der Lizenzdatei. Der MCP-Server ist auch ohne Internetverbindung (air-gapped) lauffähig; der ausgelieferte Schlüssel gilt bis zu seinem Ablaufdatum.

(2) Optional kann der Kunde das Phone-Home aktivieren. Dabei übermittelt der MCP-Server in regelmäßigen Abständen ausschließlich Metadaten an den Lizenzserver von Versino, namentlich: Kundennummer (customer_id), Edition, Programmversion, Seat-Anzahl sowie — bei erfolgter Registrierung — eine Installations-Kennung nebst Signatur zur Authentisierung. Geschäftsdaten aus SAP Business One, Zugangsdaten oder personenbezogene Daten der Endanwender werden hierbei nicht übermittelt.

(3) Das Phone-Home dient der Erkennung von Übernutzung und dem automatischen Schlüsselaustausch (stille Verlängerung) sowie dem Widerruf von Lizenzen. Netzwerk- oder Erreichbarkeitsprobleme führen niemals zu einer Blockade; nur eine ausdrückliche Ungültig-Meldung des erreichbaren Lizenzservers (Widerruf, z. B. bei Zahlungsverzug oder Kündigung) verhindert künftige neue Verbindungen.

§ 8 Systemvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Betrieb der Software setzt voraus: ein 64-Bit-Betriebssystem (Windows 10/11 / Server 2019+ oder 64-Bit-Linux/glibc, x86-64), Netzwerkzugriff auf den SAP-Business-One-Service-Layer (https://<host>:50000/b1s/v2/), eine gültige Lizenzdatei sowie — für reine stdio-Clients — Node.js für die mcp-remote-Brücke. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben in der Produktdokumentation.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bereitstellung, Konfiguration, Absicherung und den laufenden Betrieb der erforderlichen Infrastruktur, insbesondere für die Installation des MCP-Servers, einen vorgelagerten Reverse-Proxy mit TLS für den Netzwerkbetrieb, die Wahl des Betriebsmodus (READ_ONLY/READ_WRITE), die sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten und der Lizenzdatei sowie für regelmäßige Datensicherungen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über eine gültige, ausreichende SAP-Business-One-Lizenz sowie über die erforderlichen Berechtigungen zum Zugriff auf den Service Layer verfügt. Die SAP-Lizenzierung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

(4) Der Kunde ist für die Auswahl, Anbindung, Konfiguration und den Betrieb des von ihm eingesetzten LLM-/KI-Clients sowie des dahinterstehenden Sprachmodells verantwortlich (vgl. § 9).

(5) Erforderliche Mitwirkungshandlungen erbringt der Kunde rechtzeitig und unentgeltlich. Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, hat Versino nicht zu vertreten.

§ 9 Drittleistungen — KI-Clients, Sprachmodelle und SAP

(1) Der MCP-Server stellt eine Schnittstelle bereit; er umfasst nicht den LLM-/KI-Client, das Sprachmodell oder SAP Business One. Diese sind Leistungen Dritter und nicht Gegenstand dieses Vertrages.

(2) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welchen KI-Client und welches Sprachmodell er einsetzt. Soweit der KI-Client Daten aus SAP Business One an einen Anbieter eines Sprachmodells (z. B. Anthropic, OpenAI, Microsoft, Google) übermittelt, erfolgt dies in alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen datenschutz- und vertragsrechtlichen Grundlagen mit dem jeweiligen Anbieter selbst zu schaffen. Versino hat auf die Verarbeitung durch diese Anbieter keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung.

(3) Versino haftet nur für die sorgfältige Bereitstellung der Schnittstelle, nicht für Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Richtigkeit, Sicherheit oder Betriebsverhalten der vom Kunden eingesetzten Dritt-Komponenten (KI-Client, Sprachmodell, SAP Business One, Betriebssystem, Netzwerk).

(4) Hinweis zu KI-Ergebnissen: Von Sprachmodellen erzeugte Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein. Bei Einsatz schreibender Editionen (PRO, ENTERPRISE) können vom KI-Client veranlasste Werkzeuge Daten in SAP Business One anlegen, ändern, löschen oder Belegaktionen auslösen. Der Kunde ist verpflichtet, KI-gestützte Ergebnisse und insbesondere schreibende Vorgänge vor produktiver Verwendung zu prüfen und durch geeignete organisatorische Maßnahmen (z. B. Betrieb im Modus READ_ONLY, restriktive SAP-Berechtigungen) abzusichern.

§ 10 Optionale, kostenpflichtige Dienstleistungen

(1) Auf gesonderte Beauftragung erbringt Versino kostenpflichtige Dienstleistungen, insbesondere Installation und Inbetriebnahme des MCP-Servers, Konfiguration, Beratung sowie produktbezogenen Third-Level-Support (3rd-Level) zur Software.

(2) Die Klärung von Endanwender-Anfragen sowie der First- und Second-Level-Support obliegen dem Kunden bzw. dem von ihm beauftragten SAP-Business-One-Partner. Versino wird im Rahmen des Third-Level-Supports tätig, soweit eine Anfrage die Software selbst betrifft und nicht durch First-/Second-Level gelöst werden kann.

(3) Dienstleistungen werden, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen von Versino abgerechnet. Ein Arbeitstag entspricht 8 Stunden bzw. 480 Minuten.

(4) Reisezeiten und Reisekosten werden gesondert berechnet: Reisezeiten mit 80 € je Stunde; Fahrtkosten mit dem PKW mit 0,50 €/km zuzüglich Park- und Straßenbenutzungsgebühren; Spesen gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Pauschalen; Kosten anderer Verkehrsmittel sowie Hotelkosten nach tatsächlichem Aufwand. Flugbuchungen erfolgen direkt durch den Kunden auf dessen Rechnung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Soweit für einzelne Dienstleistungen gesonderte Vereinbarungen oder Leistungsscheine geschlossen werden, gehen deren Regelungen diesen AGB im Einzelfall vor.

§ 11 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Shop zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Die Lizenzgebühren werden je Seat und Monat berechnet (BASIC 5 €, PRO 20 €, ENTERPRISE 50 € je Nutzer und Monat). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben.

(2) Der Kunde wählt zwischen monatlicher Abrechnung und einem Jahresvertrag. Beim Jahresvertrag wird der Jahresbetrag einmalig im Voraus abgerechnet; hierfür wird ein Nachlass von 3 % gewährt und der Schlüssel gilt 12 Monate.

(3) Lizenzgebühren sind im Voraus zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. USt-IdNr. und Rechnungsadresse gibt der Kunde im Checkout an.

(4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Versino berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist die Lizenz zu widerrufen (vgl. § 7 Abs. 3) und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (§ 12). Die gesetzlichen Verzugsregelungen, insbesondere § 288 BGB, bleiben unberührt.

(5) Versino ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen sowie Erhöhungen, die vorgelagerte Lieferanten oder Zahlungsdienstleister vornehmen, weiterzugeben. Bei Dauerschuldverhältnissen werden Preisänderungen dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten für die jeweils folgende Abrechnungsperiode; sie werden frühestens 6 Wochen nach Mitteilung wirksam. Dem Kunden steht im Falle einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

(6) Die Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung der Lizenzdatei.

(2) Bei monatlicher Abrechnung ist der Vertrag monatlich kündbar; er verlängert sich ohne Kündigung jeweils um einen weiteren Monat. Beim Jahresvertrag beträgt die Laufzeit 12 Monate; er verlängert sich ohne fristgerechte Kündigung um jeweils weitere 12 Monate.

(3) Kündigungen, Up-/Downgrades und Seat-Änderungen nimmt der Kunde über das Stripe-Kundenportal („Abo verwalten") vor.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Versino insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen länger als einen Monat in Verzug ist, gegen die Nutzungsrechte nach § 5 verstößt oder Schutz- bzw. Lizenzprüfmechanismen umgeht.

(5) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen die Nutzungsrechte. Der Kunde hat den Betrieb der Software einzustellen und sämtliche Kopien der Software sowie die Lizenzdatei zu löschen. Die im SAP-Business-One-System des Kunden gespeicherten Geschäftsdaten sind hiervon nicht betroffen; sie verbleiben beim Kunden.

(6) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.

(7) Sonderkündigungsrecht bei Wegfall notwendiger Drittsysteme. Versino ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Erbringung der vertraglichen Leistungen dauerhaft oder für einen unzumutbar langen Zeitraum unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird, weil ein Hersteller oder Anbieter von für den Betrieb des MCP notwendigen Dritt-Systemen oder -Schnittstellen (insbesondere SAP Business One/Service Layer, Anbieter von Sprachmodellen bzw. KI-Clients oder die Zahlungs- und Lizenzinfrastruktur) den Zugang sperrt, einstellt oder in einer Weise ändert, die Versino nicht zu vertreten hat und die Versino mit zumutbarem Aufwand nicht innerhalb angemessener Frist beheben oder durch eine gleichwertige Lösung ersetzen kann. Versino informiert den Kunden unverzüglich und spricht die Kündigung mit angemessener Frist, bei sofortiger Sperre auch fristlos, aus. Bereits im Voraus gezahlte Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet Versino zeitanteilig. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer solchen Kündigung sind ausgeschlossen, soweit Versino die Ursache nicht zu vertreten hat; § 15 bleibt unberührt.

§ 13 Bereitstellung, Updates und Pflege

(1) Da die Software self-hosted betrieben wird, schuldet Versino keine Verfügbarkeit des beim Kunden laufenden Servers; Betrieb und Verfügbarkeit liegen beim Kunden.

(2) Versino stellt während der Vertragslaufzeit im Rahmen der Produktpflege aktualisierte Programmfassungen (Updates, Patches) über das Bezugs-Repository sowie erneuerte Lizenzschlüssel bereit, ist hierzu jedoch nur im Rahmen des Angemessenen und nicht zur Entwicklung bestimmter neuer Funktionen verpflichtet. Die Installation von Updates obliegt dem Kunden.

(3) Versino kann die Bereitstellung älterer Programmfassungen einstellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Fortbestand einer bestimmten Programmversion oder Funktion, soweit der vertragsgemäße Kernnutzen erhalten bleibt.

§ 14 Gewährleistung / Mängel

(1) Versino überlässt die Software in der jeweils bereitgestellten Fassung. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Software in für den Kunden erheblicher Weise von der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung abweicht. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Versino leistet keine Gewähr dafür, dass die Software unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft oder mit jeder vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, jedem KI-Client oder jedem Sprachmodell zusammenarbeitet. Für die inhaltliche Richtigkeit von KI-Ergebnissen wird keine Gewähr übernommen (§ 9 Abs. 4).

(3) Bei einem berechtigten Mangel leistet Versino zunächst Nacherfüllung durch Bereitstellung einer korrigierten Fassung, eines Updates oder einer zumutbaren Umgehungslösung (Workaround). Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis, spätestens innerhalb von zwei Wochen, in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung zu rügen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vorgehen; bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle von Rücktritt und Minderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 15.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung bzw. ab Kenntnis vom Mangel, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere bei Vorsatz, Arglist, Körper-/Gesundheitsschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz) längere Fristen vorsehen.

§ 15 Haftung

(1) Versino haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Versino — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Insbesondere haftet Versino bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

(4) Soweit die Haftung nach Abs. 2 dem Grunde nach besteht, ist sie der Höhe nach auf 100 % der Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die Lizenz gezahlt hat. Diese Höchstgrenze gilt insgesamt für alle innerhalb eines Vertragsjahres eintretenden Schadensfälle; mehrere Schadensfälle, die auf derselben oder einer gleichartigen Ursache beruhen, gelten dabei als ein Schadensfall.

(5) Für den Verlust von Daten haftet Versino nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich (§ 16).

(6) Versino haftet nicht für Schäden, die ihrem Verantwortungsbereich entzogen sind. Hierzu zählen insbesondere Schäden, die resultieren aus (a) dem Betrieb, der Konfiguration oder dem Ausfall von Dritt-Komponenten (KI-Client, Sprachmodell und dessen Anbieter, SAP Business One, Betriebssystem, Infrastruktur, Netzwerk), (b) der Übermittlung von Daten an Anbieter von Sprachmodellen (§ 9), (c) fehlerhaften, unvollständigen oder irreführenden KI-Ergebnissen, die der Kunde vor ihrer Verwendung nicht geprüft hat, sowie (d) durch den KI-Client veranlassten schreibenden Vorgängen oder Belegaktionen (Anlegen, Ändern, Löschen, Stornieren u. a.), die der Kunde durch den Betrieb im Modus READ_ONLY oder durch entsprechend restriktive SAP-Berechtigungen hätte verhindern können. Der MCP-Server reicht ausschließlich die SAP-Berechtigungen des angemeldeten Anwenders durch; die Aktivierung des Schreibmodus (READ_WRITE) ist eine eigenverantwortliche Risikoentscheidung des Kunden.

(7) Ein Mitverschulden des Kunden wird nach § 254 BGB angerechnet. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, KI-gestützte Ergebnisse vor produktiver Verwendung zu prüfen, den Betriebsmodus (READ_ONLY/READ_WRITE) und die SAP-Berechtigungen risikoangemessen zu wählen sowie regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, entfällt oder mindert sich die Haftung von Versino entsprechend.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Versino sowie der von Versino eingesetzten Subunternehmer.

§ 16 Datensicherung und Daten

(1) Der Kunde ist für die regelmäßige, dem Risiko angemessene Sicherung seiner Daten und Systeme selbst verantwortlich.

(2) Die im SAP-Business-One-System verarbeiteten Geschäftsdaten sowie etwaige lokale Protokoll-/Audit-Daten verbleiben in der Infrastruktur des Kunden; Versino hat hierauf keinen Zugriff. Für Inhalt, Rechtmäßigkeit und Qualität der vom Kunden verarbeiteten Daten ist allein der Kunde verantwortlich.

§ 17 Datenschutz

(1) Da die Software ausschließlich self-hosted in der Infrastruktur des Kunden betrieben wird und Geschäftsdaten aus SAP Business One das Haus des Kunden nicht über Versino verlassen, verarbeitet Versino keine personenbezogenen Daten der Endanwender oder Geschäftsdaten des Kunden im Auftrag; ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) ist hierfür regelmäßig nicht erforderlich.

(2) Versino verarbeitet als eigenständig Verantwortlicher lediglich die zur Vertragsdurchführung und Lizenzverwaltung erforderlichen Daten (insbesondere Firmen- und Kontaktdaten, geschäftliche E-Mail-Adresse, USt-IdNr., Rechnungsdaten sowie die unter § 7 genannten Lizenz-Metadaten). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe als eigenständig Verantwortlichen bzw. Zahlungsdienstleister. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter https://versino.de/datenschutz/.

(3) Für die datenschutzrechtliche Bewertung des konkreten Einsatzes — insbesondere für die Verarbeitung im SAP-Business-One-System sowie für die Übermittlung von Daten an den eingesetzten KI-Client und dessen Sprachmodell-Anbieter — ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig (§ 9 Abs. 2).

(4) Greift Versino im Rahmen optionaler Dienstleistungen (§ 10) ausnahmsweise auf personenbezogene Daten des Kunden zu (z. B. bei Fernwartung), schließen die Parteien erforderlichenfalls einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 18 Geheimhaltung

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für Vertragszwecke. Dies gilt insbesondere für die Software, Lizenzschlüssel, technische Unterlagen sowie Konditionen.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort.

§ 19 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorakte, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Netzwerkausfälle, Cyberangriffe sowie Ausfälle von Cloud-, Rechenzentrums- oder Zahlungsdienstleistern.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert die Beeinträchtigung länger als 30 Kalendertage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 20 Schutzrechte Dritter

SAP Business One und weitere genannte SAP-Produkte sowie die zugehörigen Logos sind Marken oder eingetragene Marken der SAP SE in Deutschland und anderen Ländern. Bezeichnungen weiterer Produkte und Dienste sind Marken der jeweiligen Inhaber. Aus deren Nennung lässt sich keine Berechtigung des Kunden zu ihrer Nutzung ableiten.

§ 21 Änderungen dieser AGB

(1) Versino ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform widerspricht; hierauf weist Versino in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, ist Versino berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich zu kündigen.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Versino. Versino ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Versino in Textform.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Individualabreden im Einzelfall (§ 305b BGB) haben Vorrang.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Versino AG — Stand: Juni 2026, Version 1.0. Maßgeblich ist die jeweils gültige, im Shop veröffentlichte Fassung sowie die dortige Leistungsbeschreibung. Die deutsche Fassung dieser AGB ist rechtlich verbindlich.

Versino AG

SAP-Business-One-Partner. Beratung, Implementierung und KI-gestützte Erweiterungen für den Mittelstand.

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